Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik

Die Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien ist existenziell für alle Gesellschaften geworden. Solarparks sind noch vor der Dach-PV die effektivste Methode, Energie aus der Sonne zu gewinnen. Sie ist unbegrenzt verfügbar und ist von keinem Diktator der Welt abhängig.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) tragen nicht nur zum Klimaschutz, sondern auch zum Erhalt oder gar zur Steigerung der Artenvielfalt bei, wenn sie als Biodiversitäts-PV geplant und betrieben werden. Bei ihnen ist der Aufbau und Erhalt einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt ein fester Bestandteil des Konzepts. Dies sind die FF-PV, die wir Grünen unterstützen.

Sie bieten Flora und Fauna genau die Rückzugsräume, die in unserer Kulturlandschaft rar geworden sind: offene, extensiv bewirtschaftete Flächen, die weder gedüngt noch gespritzt werden. Fast die Hälfte der Fläche Deutschlands wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Monokulturen, Überdüngung, die Vernichtung von Biotopen und fehlende Brachen gelten als wesentliche Ursachen des dramatischen Artenrückgangs. Daran sind nicht die Landwirte schuld, sondern eine jahrelange katastrophale Landwirtschaftspolitik.

Diesem ökologischen Raubbau an Flächen können Solarparks ein Stück weit entgegenwirken: Die extensive Pflege per Mahd oder Beweidung sowie der Verzicht auf Düngung und Pestizide fördern die biologische Vielfalt.

Biologe Dr. Tim Peschel: „Da sich die Bewirtschaftung während der Laufzeit der Anlagen nicht ändert, können sich stabile Populationen von Tieren und Pflanzen entwickeln und vor allem durch die Art der Bewirtschaftung auch erhalten bleiben.“

Insbesondere auf zuvor konventionell bewirtschafteten Flächen lässt sich so die Biodiversität erhöhen – ein Solarpark ist deutlich artenreicher als etwa ein Maisacker. Und während sich auf intensiv genutztem Grünland oft nur Löwenzahn hält, kann unter und zwischen den Modulreihen eine vielfältige Flora gedeihen.

Anpflanzungen müssen mit insekten- und vogelfreundlichen Sorten erfolgen und es muss gebietsheimisches Saatgut verwendet werden. Die Ansiedlung von Insekten und Vögeln wird zudem durch Nisthilfen unterstützt. Je nach Schutzziel sollte eine Besonnung erreicht werden, die möglichst biodiverse Lebensräume fördert. Ein großer Abstand der Modulreihen kommt zum Beispiel Zauneidechsen und bestimmten Heuschreckenarten zugute. Strukturvielfalt durch Abschnitte mit engeren Reihenabständen kann hingegen Lebensräume für Amphibien begünstigen.

Wenn derzeit über die Energiewende diskutiert wird, geht es auch um die Flächenkonkurrenz. Flächen sind knapp und werden immer teurer, und es wird oft gesagt, dass die noch existierenden Flächen für die Nahrungsmittelproduktion erhalten bleiben sollen statt für FF-PV oder Windenergie.

Dabei muss man sich zunächst bewusst machen, dass knapp die Hälfte der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland landwirtschaftlich genutzt wird. Auf 60% dieser Fläche werden Futtermittel angebaut, die an Tiere verfüttert werden! Nur auf 22% werden Nahrungsmittel für Menschen erzeugt. Weitere 14% entfallen auf Energiepflanzen wie Mais für Biogasanlagen, und jeweils zwei% auf Industriepflanzen sowie Brachen und stillgelegte Flächen. Wenn man sich dann noch überlegt, welch ungeheure Mengen an Nahrungsmitteln verschwendet werden, muss eigentlich jedem aufgehen, dass Flächen besser für die direkte Ernährung des Menschen, für den Naturschutz und für die überlebensnotwendige Erzeugung von Erneuerbarer Energie verwendet werden sollten.

Im Falle von Biodiversitäts-PV können mindestens zwei dieser Notwendigkeiten gleichzeitig erreicht werden: Energiegewinnung und Naturschutz. Und manchmal ist sogar der Anbau von Obst oder Gemüse unter den Modultischen sinnvoll: direkte Nahrungsmittelerzeugung für den Menschen.

Deswegen unterstützen wir Grünen den Bau von FF-PV, wenn sie nach den strengen Umweltschutzkriterien etwa der TH Bingen konzipiert und begleitet werden.

Leitfaden-Massnahmensteckbriefe.pdf (th-bingen.de)

Dafür setzen wir uns in unserer Politik im Gnarrenburger Gemeinderat ein.

Windenergie

Der Konflikt zwischen Artenschutz und Energiewende …

… ist nicht einfach zu lösen!

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels sind die Erneuerbaren Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele. Eine zügige Energiewende trägt wesentlich zum Natur- und Artenschutz bei. Trotzdem entstehen durch die Errichtung von Windenergieanlagen sowie auch Freiflächenphotovoltaik neue Spannungsfelder in Sachen Natur- und Artenschutz, die im Planungs- und Bauprozess sowie während des Betriebs der Anlagen ernst genommen werden müssen.

Niedersachsen kommt bei der Erzeugung von Windenergie eine Schlüsselrolle zu, weil die Küstenregionen und die norddeutsche Tiefebene sehr windreiche Standorte sind. Mit rund 11.000 Megawatt installierter Leistung ist das Land mit Abstand führend bei der Windenergiegewinnung in Deutschland. 

In Niedersachsen müssen bis 2050 mindestens 27.000 Megawatt aus Windenergie erzeugt werden. Dafür werden 2,1 % der Landesfläche benötigt.

Fehler in den Genehmigungsverfahren haben bisher oft dazu geführt, dass viele Anlagen nicht ans Netz gegangen sind. In Niedersachsen fehlt die konsequente Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten für die Windkraft. Ohne die nötige Planungs- und Rechtssicherheit für Anlagenplaner und Bürger wird Niedersachsen seine Ausbauziele nicht erreichen.

Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, müssen Verfahren zügig durchgeführt werden. Dazu bedarf es einer aktuellen Datenbasis der Arten und Lebensräume. Hier besteht dringender Handlungsbedarf in Niedersachsen, denn die Landesbasisdaten sind veraltet und unvollständig. Bundesweite Standards für Erfassungs- und Bewertungsmethoden können ebenfalls zur Verfahrensbeschleunigung beitragen.

Repowering, also der Austausch bestehender Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagentypen an ertragreichen Standorten, bietet die Möglichkeit neuer Energiekapazitäten. Dabei müssen frühere Planungsfehler behoben werden.

Die Energiewende geht auch deshalb immer noch zu zögerlich vonstatten, weil Behörden unterbesetzt sind, nicht ausreichend Gutachter zur Verfügung stehen oder sinnvolle Maßnahmen wie eine Solardachpflicht auf Bestandsgebäuden oder das Abschaffen der 10H-Regelung politisch blockiert werden.

Windenergieanlagen in Waldgebieten sollten im Einzelfall geprüft werden. Wälder erfüllen vielfältige Funktionen als Lebensraum, CO2-Speicher und Orte der Erholung. Durch Windenergieanlagen werden Waldböden versiegelt, Konflikte mit dem Artenschutz sind vorprogrammiert. Zudem ist der Waldanteil hierzulande gering: Niedersachsen gehört mit einen Waldanteil von nur 25 % zu den waldarmen Bundeslän­dern, im Gegensatz etwa zu Hessen oder Rheinland-Pfalz mit über 40 %. Von Sturm oder Borken­käfer betroffene Waldflächen in Niedersachsen müssen deshalb zu naturnahen und stabilen Wäldern ent­wickelt werden anstatt zu Windparks. An oberster Stelle sollte stets die Wertigkeit des Ökosystems stehen. Monotone Fichtenwälder sind teils deutlich weniger wertig als schützenswerte offene Landschaften.

Der hohe und schnell fortschreitende Verlust der Biologischen Vielfalt hat nach wissenschaftlicher Erkenntnis die planetaren Grenzen weitestgehend überschritten. Der jüngste Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPES) macht andererseits klar, dass der Klimawandel bereits heute eine der wesentlichen Ursachen des globalen Artensterbens ist. Er kann zum zentralen Treiber des Biodiversitätsverlustes werden, wenn es nicht gelingt den Temperaturanstieg auf die in Paris verabredeten Ziele zu beschränken.

Schon aus diesen Sätzen wird klar, dass die Energiewende nur Hand in Hand mit dem Artenschutz erfolgen kann, alles andere führt in die Sackgasse. Beide dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Der NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger drückt es so aus: „Es geht darum, den Artenschutz möglichst eng mit der Energiewende zu verzahnen. Die Erderhitzung ist eine riesige Bedrohung für viele Arten auf diesem Planeten. Die Energiewende ist eines der wichtigsten Mittel dagegen. Ohne Energiewende können wir uns allen Artenschutz auch gleich sparen. … Ich würde in meiner Funktion als Präsident gern klarmachen: Klimaschutz ist die Voraussetzung für Artenschutz. Es gibt nicht zwei Seiten. Wir müssen beides stärker zusammendenken, und zwar dringend.“

Es ist keine neue Erkenntnis, dass natürliche Kohlenstoffsenken wie Moore, Wälder, Meere und auch artenreiches Grünland zu den effektivsten Klimaschutzmaßnahmen gehören, die uns zur Verfügung stehen. Und obwohl Moore weltweit lediglich drei Prozent der globalen Landfläche einnehmen, binden sie ein Drittel des terrestrischen Kohlenstoffes – doppelt so viel wie alle Wälder dieser Erde zusammen. Doch Moore, Wälder und Meere können ihre Klimafunktion nur erfüllen, wenn ihre komplexen Gefüge verstanden und ihre Artenvielfalt geschützt werden. Zu oft hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Verlust einzelner Schlüsselarten ganze Systeme in Schieflage bringen kann und damit auch ihre Ökosystemleistungen für uns Menschen: Klimaschutz, Küstenschutz oder Ernährungssicherheit.

Die von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossene Vogelschutz-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Bestände wildlebender Vogelarten auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der den ökologischen Erfordernissen entspricht. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, das Verbot des absichtlichen Tötens von Vögeln in ihr nationales Artenschutzrecht zu übertragen. Dieses Tötungsverbot gilt grundsätzlich und ist nicht vom Erhaltungszustand einer Art abhängig. Ausnahmen vom Tötungsverbot dürfen nur aus bestimmten Gründen gewährt werden, unter anderem im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Deutschland hat das grundsätzliche Tötungsverbot der Vogelschutzrichtlinie und auch der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt (§§ 44 ff.), aber auch die Möglichkeit der Zulassung von Ausnahmen durch die zuständige Behörde geschaffen (§ 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG).

Wichtige naturschutzfachliche Forderungen beim Bau von Windenergieanlagen:

  • Die notwendigen Mindestabstände zu Horst- und Nistplätzen sensibler Arten müssen eingehalten werden.
  • Voraussetzung für eine fundierte Prüfung von Artenschutzbelangen ist der Aufbau und die Pflege eines Datenerfassungssystems für Arten und Lebensräume, auf dessen Ergebnisse alle relevanten Akteure zugreifen können.
  • Es bedarf bundesweiter Standards für Erfassungs- und Bewertungsmethoden für die gutachterliche Arbeit und einer Zertifizierung von Gutachtern, um eine qualifizierte Planung zu gewährleisten.
  • Notwendig ist eine regelmäßige Evaluierung des Artenschutzleitfadens. Daten zu windenergiesensiblen Arten sind nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren.
  • Durch jährliche Erhebungen ist die Dynamik im Auftreten kollisionsgefährdeter Arten zu berücksichtigen. So können die Risiken bewertet und z.B. durch Abschaltzeiten reduziert werden.

Die Energiewende ist für das Überleben des Planeten unabdingbar. Der Erhalt der Arten genauso. Die Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien muss im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit unseres Globus ablaufen, das heißt innerhalb der Belastungsgrenzen der Natur. Gesunde Ökosysteme helfen, die Auswirkungen der Erderwärmung zu begrenzen. Verfallen wir an dieser Stelle in ein „Klimaschützer gegen Artenschützer“, dann wäre die Energiewende schon heute gescheitert und unsere Zukunft sähe noch finsterer aus.

Biogas

Test